Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie
Den Gewässerzustand im Blick
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) formuliert neben dem guten chemischen Zustand auch den guten mengenmäßigen Zustand als Ziel für die Grundwasserkörper: Es soll nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als natürlicherweise neu entsteht, durch anthropogen veränderte Grundwasserstände dürfen keine Schäden an grundwasserabhängigen Landökosystemen eintreten und der Grundwasserstand darf nicht derart abgesenkt werden, dass die Umweltziele für Oberflächengewässer gefährdet werden. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung vom 01.06.2015 hat der Gewässerschutz nach den Anforderungen der WRRL erneut große Aufmerksamkeit erlangt. Für die Genehmigungspraxis ist davon auszugehen, dass das in der WRRL angelegte Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot nicht nur als Zielvorgabe für die übergeordnete staatliche Bewirtschaftungsplanung gelten, sondern auch vorhabenbezogen zu berücksichtigen sind. Somit werden zunehmend eigenständige Fachbeiträge zur Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen des Wasserhaushaltsgesetzes als weiterer maßgeblicher Bestandteil der Antrags- bzw. Genehmigungsunterlagen erforderlich.